Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- Problem und Ziel Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern. Auch für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird es immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor zu schützen, dass dem Grunde nach steuerpflichtige Gewinne durch Steuergestaltungen in ausländische Niedrig- oder Nullsatzjurisdiktionen verlagert werden. Die Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt. Damit können die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder kann die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden. Infolgedessen kommt es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
