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Für Arbeitgeber


Gutscheine für Arbeitnehmer bis EUR 44 monatlich

Wird die Sachbezugsgrenze von EUR 50,00 im Monat nicht überschritten liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Diese Zuwendung ist dann nicht in die Bemessungsgrundlage des § 37b EStG mit einzubeziehen.
Als Sachbezug ist alles zu bewerten was der Arbeitnehmer nur gegen Ware und nicht gegen Bargeld einlösen kann.

 Durch das sog. Jahressteuergesetz 2019 ist der insbesondere für die monatliche 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) wichtige Begriff der Sachbezüge – abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung – ab 01.10.2020 wie folgt gesetzlich definiert worden (§ 8 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG):

Beispiel für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung für Warengutscheine


 

Arbeitsvertragliche Vereinbarung für Warengutscheine
zwischen
Arbeitgeber:
und
Arbeitnehmer
1. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer neben dem Gehalt einen steuerfreien
Sachbezug im Wert von EUR 44,00 monatlich, in Form eines Gutscheines
2. Der Arbeitnehmer darf den Gutschein nur gegen Ware und nicht gegen
Bargeld einlösen.
3. Der Arbeitnehmer hat den Erhalt des Gutscheines mit Datum und Unterschrift zu bestätigen
4. Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig und unter
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Zahlung
wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Der Widerruf kann sowohl
auf wirtschaftliche Gründe als auch auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
gestützt werden.
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Datum               Arbeitgeber                               Arbeitnehmer