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Steuergestaltung

Eine Gestaltung der Steuer kann immer nur dann steuerwirksam gelingen,
wenn vor Beginn einer Maßnahme, vor Abschluss von Verträgen
die tatsächlich durchführbaren Sachverhalte vereinbart werden und 
dann, wie vereinbart durchgeführt werden und die angestrebten Wirkungen
eintreten.

In solchen Fällen wird die steuerliche Beurteilung durch den Fiskus
dem angestrebten Ziel, der erwünschten Wirkung der "Gestaltung" entsprechen.

Es ist also notwendig, mit dem Steuerberater rechtzeitig vorher die
Absichten zu erörtern .