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Steuerberatung

 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf vielen Gebieten des Steuerrechts.

1.Erstellen von Steuererklärungen

   private Steuererklärungen  

Private Steuererklärungen werden i.d.R. aus den außerbetrieblichen, persönlichen Verhältnissen der Auftraggeber heraus erstellt.

   betriebliche Steuererklärungen

Betriebliche Steuererklärungen stehen in Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen.

2. Erstellen von Jahresabschlüssen

Für den Unternehmer stellt der Jahresabschluss die Darstellung des Geschäftsbetriebes dar. Bei sämtlichen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang ist darauf  zu achten, dass die steuerlichen und handelsrechtlichen Auswirkungen besonnen und präzise - bis zu Ende - durchdacht werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und den Bedürfnissen des Auftraggebers zu entsprechen.

Der Jahresabschlusses dient dem Auftraggeber, die an ihn gestellten gesetzlichen Forderungen zu erfüllen. Sie dienen auch zu dem Zweck, einem Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens zu verschaffen. Diese die Vergangenheit betreffenden Daten dienen Kreditgebern und dem Fiskus Rückschlüsse auf die Unternehmensführung zu ziehen.

Damit ist der Jahresabschluss die Grundlage für eine vertrauensvolle, zukünftige Zusammenarbeit.

3. Erstellen von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen